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Presseschau

Nachzahlung für „Das Boot“ (1981) für ehemaligen Chef-Kameramann von OLG Stuttgart bestätigt

27. September 2018
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1981 erschien "Das Boot" im Kino, inzwischen ist der Film längst ein Klassiker. Der damalige Chef-Kameramann hat deshalb eine Nachzahlung von der ARD gefordert – und Recht bekommen. Seit 13 Jahren nun gibt es einen Rechtsstreit um weitere Nachzahlungen des Kameramanns, der sich auf den sogenannten „Fairnessausgleich" beruft, der im Urheberrechtsgesetz festgeschrieben ist. Dieser besagt, dass bei einem „auffälligen Missverhältnis" des Honorars zu den Erträgen, dem Nutzer also dem Urheber nachträglich eine "angemessene Beteiligung" gewährt werden muss.

„Das Oberlandesgericht Stuttgart hat am Mittwoch acht Anstalten dazu verurteilt, dem Chef-Kameramann Jost Vacano nachträglich 315 000 Euro Honorar zu überweisen. Dieses Urteil könnte bewirken, dass der Kriegsfilm aus dem Jahre 1981 nicht mehr im Free-TV ausgestrahlt wird.“ So kommentiert Stefan Mayr dazu in der Süddeutschen Zeitung (Ausgabe vom 27.9.2018, Medienteil).

Die betroffenen ARD-Anstalten würden nun zur nächsten Instanz ziehen, da sie das Urteil und damit die Zahlung nicht anerkennen. Sie argumentieren weiter, dass der festgesetzte Betrag fehlerhaft berechnet und viel zu hoch sei. Deshalb ziehen die Anstalten nun vor den Bundesgerichtshof. Es gehe dabei auch darum, dass mit der Rechtskräftigkeit dieses Urteils „Wiederholungen kaum noch leistbar“ sein würden: Abgesoffen (nicht frei zugänglich)

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