Was dürfen ARD, ZDF und Co. neben ihren klassischen Programmen im Internet anbieten? Das soll künftig das neue Telemediengesetz regeln, das am 1. Mai an den Start geht. Damit das klappt, müssen alle 16 Landtage dem Gesetzesvorschlag vorher zustimmen. Denn Medienpolitik ist Ländersache. Ein Artikel von Steffen Grimberg und Dagmar Weitbrecht bei MDR.de online:
Neue Spielregeln für Mediatheken und Internetauftritte (frei zugänglich)