Wie Blickpunkt:Film berichtet, hat der Vorstand des Bundesverbandes kommunaler Filmarbeit eine „ausführliche Stellungnahme zur anstehenden Novellierung des FFG für die Jahre ab 2022 veröffentlicht.“ Diese seien von der Einschätzung geprägt, dass sich die gewinnorientierte Auswertung von Kinofilmen „im freien Fall“ befinde. So müsse die Novellierung des FFG die Frage beantworten, „wie das Kino als Auswertungsort von Filmen aufgewertet werden könne.“
Titel: Umdenken zur Kinokultur von Marc Mensch in www.blickpunktfilm.de am 04.04.2019 (frei verfügbar)