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Presseschau

Öffentlich-rechtliche Mediatheken: Verweildauern sollen vervielfacht werden

26. Februar 2016
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Von den Aufsichtsgremien der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten würden derzeit fünf Drei-Stufen-Tests durchgeführt, schreibt Volker Nünning in der Medienkorrespondenz. Alle Verfahren beträfen die ARD. Beim Bayerischen Rundfunk gehe es in zwei Prüfverfahren darum, die Abrufzeiträume von bestimmten fiktionalen Sendungen zu verlängern: Das eine Verfahren beziehe sich dabei auf die Mediathek des BR (bei br.de), das andere auf die Mediathek des Ersten Programms der ARD (bei daserste.de) Sowohl in der Mediathek des BR als auch in der des Ersten sollen unter anderem Filme aus Reihen – beim Ersten etwa „Tatort“ oder „Polizeiruf 110“ – länger im Netz bleiben können, und zwar künftig über einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten (aktuell sind es bis zu drei Monate). Folgen von täglichen Unterhaltungsserien sollen demnächst bis zu drei Monate verfügbar sein. Bisher gelte hier, dass die jeweilige Folge bis zu sieben Tage nach ihrer TV-Ausstrahlung online verfügbar sein kann: Online-Ausbau: Testverfahren bei BR, MDR und Radio Bremen (frei zugänglich)

„Es brechen uns mögliche Geschäftsmodelle weg, wenn die Verweildauern so exorbitant verlängert werden“, zitiert Hans Hoff in der Süddeutschen Zeitung dazu den stellvertretende Produzentenallianz-Vorsitzenden Uli Aselmann: „Tatort“, verweile doch! (SZ vom 26.02.2016, S. 37 – Medien)

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