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Presseschau

Offener Brief der Allianz Deutscher Produzenten – Film & Fernsehen an alle Beitragszahler in die FFA

9. März 2009
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Geschäftsstelle Berlin
T 030 20670880
E-Mail

Liebe Kinobetreiber,
liebe Videounternehmen,
liebe Sender,

das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat in seiner jüngsten Entscheidung die Förderung durch das FFG und die Festlegung gesetzlicher Abgabepflichten für grundsätzlich verfassungsgemäß erklärt. Dies bedeutet eine erfreuliche Ver­bes­serung der Rechtssicherheit. Da die an die FFA zu leistenden Abgaben jedoch nach der Gesetzessystematik teil­wei­se als gesetzliche Abgabe, teilweise hingegen (so insb. von den Sendern) nur als frei verhandelte Geld- und Werbe­leis­tun­gen zu erbringen sind, sieht das BVerwG insoweit einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz und hat deshalb das Verfahren an das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) verwiesen. Wann dieses entscheiden wird, ist ungewiss.

Wir wissen, dass deshalb weitere Kinobetreiber, aber auch Videounternehmen und möglicherweise auch einzelne Sen­der überlegen, von nun an ihre Abgaben und Beiträge an die FFA nur noch unter Vorbehalt zu leisten. Solche Vorbe­halts­zahlungen werden zwangsläufig dazu führen, dass die FFA in gleicher Höhe ihre Förderleistungen reduzieren wird. Es steht zu erwarten, dass die FFA deshalb umfangreiche Kürzungen in verschiedenen Förderbereichen ankündigen muss. Insbesondere droht eine vollständige Aussetzung der  Referenzfilmförderung.

Dies hätte katastrophale Folgen für die Filmproduktion in Deutschland. Die Referenzfilmförderung stellt ein ent­schei­den­des Element bei der Finanzierung sowohl kleinerer als auch großer Produktionen dar. Wenn diese plötzlich nicht mehr zur Verfügung stehen sollte, bedeutet dies, dass ab sofort eine Vielzahl deutscher Produktionen nicht mehr realisiert wer­den könnte. Für einige Produzenten führt dies überdies zu einer konkreten Insolvenzgefahr, da bei einer Produktion dro­hen­de Kostenüberschreitungen nicht mehr durch den Abschluss einer Co-Produktion, bei der der Co-Produzent Re­ferenz­mittel einbringt, finanziert werden könnten.

Diese Lücke kann auch nicht durch den DFFF aufgefangen werden, da Voraussetzung für eine Förderung durch den DFFF der Nachweis der Gesamtfinanzierung der Produktion ist. Diese Entwicklung könnte schon im Jahr 2009 zu einem Rückgang um 50% oder mehr der Produktion deutscher Filme führen. Eine große Zahl von Arbeitsplätzen und die Beschäftigung vieler bei der Kinoproduktion mitwirkender Kreativer wären konkret gefährdet. Auch die Folgen für den Markt­anteil deutscher Filme in den Kinos, der im letzten Jahr mehr als 25% und am vergangenen Wochenende sogar ca. 50% erreichte, und auf Video sowie später im Fernsehen wären dramatisch. Ein solcher Einbruch könnte auch dann, wenn das BVerfG das Gesetz in ein oder zwei Jahren doch für verfassungsgemäß erklärt oder wenn schon im kom­men­den Jahr eine neue gesetzliche Regelung in Kraft treten sollte, über einen langen Zeitraum hinweg nicht mehr aufgeholt werden. Die künstlerische Vielfalt der deutschen Kinolandschaft würde hierdurch einen schweren Rückschlag erleiden.

Die deutschen Produzenten appellieren deshalb an alle FFA-Beitragszahler und deren Verbände, ihre Zahlungen an die FFA im Sinne der Solidargemeinschaft aller Verwerter von Kinoproduktionen weiter ohne Vorbehalt zu leisten, um einen Zusammenbruch der deutschen Produktionswirtschaft zu vermeiden. Gleichzeitig weisen sie ausdrücklich darauf hin, dass die Leistung der gesetzlichen Abgaben durch Kinobetreiber und Videounternehmen im Rahmen ihrer Ab­rech­nun­gen gegenüber Verleihern und Produzenten berücksichtigt wird. Die Produzenten widersprechen deshalb hiermit bezüg­lich der wirtschaftlich auf sie entfallenden Anteile ausdrücklich einer Vorbehaltszahlung.

Die Allianz Deutscher Produzenten bietet allen Verbänden von FFA-Beitragszahlern erneut die Aufnahme konkreter Gespräche innerhalb oder außerhalb der FFA an, um mit allen Beteiligten einen Ausweg aus dieser krisenhaften Situa­tion zu suchen und zu finden. Wenn dies nicht gelingt, wäre ganz unabhängig vom Ausgang der Entscheidung des BVerwG der Fortbestand der Filmförderung in Deutschland und damit auch die Produktion erfolgreicher deutscher Filme exis­ten­tiell gefährdet. Alle Beitragszahler sollten sich dieser Konsequenz und ihrer Verantwortung hierfür bei ihrer Entscheidung über eine Leistung unter Vorbehalt bewusst sein.

Die Allianz Deutscher Produzenten – Film & Fernsehen e.V.
im Namen ihrer Mitgliedsfirmen

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