Unter “Formen zusätzlicher Transparenz” führt Paul Kirchhof in seinem Gutachten aus: “Beim Erwerb von extern produzierten Talksendungen, Unterhaltungsprogrammen und Filmen könnten auch die aktuellen Kosten von Sendeminuten veröffentlicht werden, wie sie im KEF-Bericht und den Rechnungsprüfungsberichten üblich zu werden scheinen. Das Zustimmungserfordernis bestimmter Gremien für die Vereinbarung bestimmter Entgeltsummen ist Grundlage zumindest für eine interne Transparenz.”
Siehe die Publikation aus 2017: Paul Kirchhof: Transparenz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, S. 92 (Link zum gesamten PDF)
(frei zugänglich auf ard.de / 111 Seiten)