Die für den Rundfunk zuständigen Bundesländer planen aus Europa angekaufte Produktionen wie "Sherlock" künftig auch in den Mediatheken von ARD und ZDF abrufbar zu machen, was bisher durch die Regelungen des Rundfunkstaatsvertrags verboten ist. 30 Tage sollen sie künftig in den Mediatheken verbleiben können. Mit deutlichen Worten hat die Produzentenallianz ihre Ablehnung bekundet. Der Vorstandsvorsitzende Alexander Thies sagte, die Pläne würden "für Produzenten zu schweren wirtschaftlichen Nachteilen führen“, berichtet Christoph Fuchs in der Süddeutschen Zeitung (24.5.2018, Medienteil). Die Länder haben bereits seit längerem die Erwartung an die Öffentlich-Rechtlichen formuliert, die Produzenten angemessen zu vergüten. "Wirtschaftliche Nachteile"
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