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Presseschau

Product Placement: „Erst das Drehbuch, dann das Placement“

1. April 2010
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Von heute an dürften die Privatsender in ihren Sendungen gegen Geld Produkte platzieren, schreibt Tilmann Gangloff in der Stuttgarter Zeitung. Mit dem von heute an gültigen neuen Rundfunkstaatsvertrag sei zwar nicht alles gestattet, aber vieles schon.

Es wäre fatal, so Gangloff weiter, wenn der Eindruck entstünde, Werbeagenturen könnten Einfluss auf redaktionelle Entscheidungen nehmen. Für die Produzentenallianz, ein Interessensverband der Produktionsfirmen, sei es daher ganz wichtig, dass sich alle Beteiligten auf einen Kodex einigen. Die Reihenfolge, sage deren wissenschaftlicher Direktor Oliver Castendyk, „muss immer lauten: erst das Drehbuch, dann das Placement“: Ganz natürlich muss es aussehen (frei zugänglich)

Im dritten Teil seiner Product-Placement-Serie schreibt Jochen Voß bei DWDL.de, die neuen Regeln zum Product Placement brächten auch die Frage mit sich, wie die Umsätze künftig verteilt werden. Noch verhandelten die Produzenten. Sie sähen neben mehr Aufwand auch eine neue Lizenzsituation.

Dazu zitiert Voß den wissenschaftlichen Direktor der Produzentenallianz, Prof. Dr. Oliver Castendyk: „Derzeit befindet sich die Produzentenallianz in Verhandlungen mit den Sendern. Es soll ein Verhaltenskodex verabschiedet werden, der die redaktionelle Unabhängigkeit auch der Produzenten absichert.“ Außerdem liefen Gespräche über die rein wirtschaftlichen Aspekte. „Bei der Umsetzung der Product Placements ist für die Produzenten mit einem erheblichen Mehraufwand zu rechnen“, befürchtet Castendyk: Mit Vertretern des Werbekunden seien künftig weitere Personen am Set zu betreuen. Zudem erfordere eine eventuelle wettbewerbsrechtliche Haftung der Produzenten juristische Beratung. „Mit den Placements haben die Produzenten künftig ein weiteres Element zu koodinieren, das für die Sender von großer Bedeutung ist“.

Die Produzenten forderten auch eine weitere Lizenzabgabe. „Wir haben es im Falle von Product Placement mit einer neuen urheberrechtlichen Nutzung zu tun: der Nutzung des Werks als Werbeträger“, erkläre Castendyk: So sehen’s die Produzenten (frei zugänglich)

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