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Presseschau

Produzentenallianz zum aktuellen Stand des 12. RÄStV

25. Juni 2008
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Allianz Deutscher Produzenten – Film & Fernsehen fordert: Die Interessen der Produzenten noch besser berücksichtigen

Die Allianz Deutscher Produzenten – Film & Fernsehen drückt die Erwartung aus, dass bei den jetzt bevorstehen­den Konsultationen der Bundesländer mit der EU-Kommission zum 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag noch einige Änderungen am Arbeitsentwurf vorgenommen werden.
Für problematisch hält die Produzentenvereinigung nach wie vor die generelle Sieben-Tage-Frist bei der Einstel­lung von Programmen in die Mediatheken, die keine ausschließlichen Eigenproduktionen der Sender sind.
Da die Sender darauf bestehen, dass die Sieben-Tage-Abrufrechte von Ihnen automatisch mit erworben werden, führt das bei einer weiteren Verwertung der Beiträge durch die Produzenten, z.B. für Pay-TV und Online-Ange­bote, zu einer Abwertung der Nutzungsrechte und zu unmittelbaren finanziellen Verlusten.
Deshalb sollte der Abruf von Audiovisuellen Produktionen, die nicht als Eigenproduktion hergestellt werden, unzu­lässig sein, da das zu einer Wettbewerbsbehinderung der Produzenten führt. Zudem sollte ein automatischer Rechteerwerb für die digitale Verbreitung unmöglich sein.
Rechte, die von den Rundfunkanstalten nicht ausgewertet werden dürfen, sollen zudem auch nicht erworben werden.

Als einen Schritt in die richtige Richtung, die Produzenten durch bessere Verwertungsmöglichkeiten ihrer Rechte in der digitalen Welt zu stärken, begrüßt die Allianz Deutscher Produzenten – Film & Fernsehen die Protokoll­er­klärung zu § 6 des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrages. Darin werden die öffentlich-rechtlichen Anstalten auf­gefordert, in ihren Selbstverpflichtungen Aussagen zu treffen, die „Film und Fernsehproduktionsunternehmen ausgewogene Vertragsbedingungen und eine faire Aufteilung der Verwertungsrechte gewähren“ sollen.

Die Produzenten-Allianz geht davon aus, dass in den Gesprächen mit ARD und ZDF zu diesen Fragen faire Lösun­gen gefunden werden, die die Interessen beider Seiten angemessen berücksichtigen. Von einer wirt­schaft­lich leistungsfähigen Produzentenlandschaft in Deutschland profitieren auch die Sender.

„Wir freuen uns“, so Alexander Thies, Vorsitzender der Allianz Deutscher Produzenten – Film & Fernsehen, „dass die Ministerpräsidenten unsere Argumente für die Notwenigkeit, die Verwertung von Rechten an TV- und Spiel­filmproduktionen neu zu regeln, im 12. Rundfunkstaatsvertrag teilweise berücksichtigt haben. Eine Neugestaltung der Vertragsverhältnisse mit den Sendern in dieser Frage ist für die Zukunft der Produzenten in der digitalen Welt von essentieller Bedeutung.“ „Nur wenn die Produzenten Zugriff auf die digitalen Verwertungsrechte haben“, so Thies weiter, „werden sie ihr Leistungsangebot ausreichend refinanzieren können, um auch zukünftig ein starker Partner der Fernsehsender zu sein. Nun erwarten wir als nächsten Schritt, dass die Regelungen zur Mediathek noch einmal überdacht werden, um auch hier einen fairen Interessenausgleich zu erreichen“

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