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Presseschau

Prof. Schwarz: „Keine Entwarnung“ für Kinofilmproduzenten

9. Februar 2010
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Im Interview mit dem medienpolitischen Magazin promedia (Februar-Ausgabe) spricht Prof. Dr. Mathias Schwarz, Sektionsgeschäftsführer Kino der Produzentenallianz, über die wirtschaftlichen Erwartungen und Aussichten der Produzenten, seine Erwartungen an das „FFG-Reparaturgesetz“ und das Engagement der Produzenten bei der Digitaliosierung der deutschen Kinos.

Der Beitrag im Wortlaut:

  • Produzentenallianz rechnet für 2010 und 2011 mit großen Problemen für die Filmwirtschaft
  • Produzenten sind zuversichtlich, dass die Klage der Kinoveranstalter keinen Erfolg haben wird
  • Digitalisierung der Kinos soll weiterhin durch „Virtual Print Fees“- Modell unterstützt werden

„Leider können wir noch keine Entwarnung geben“

  • Interview mit Prof. Dr. Mathias Schwarz, Sektionsgeschäftsführer Kino der Allianz Deutscher Produzenten

Das Bundeskabinett hat einen Novellierungsentwurf des Filmförderungsgesetzes (FFG) beschlossen. Diese Novelle soll verfassungsrechtlichen Bedenken des Bundesverwaltungsgerichts in Bezug auf die Bemessungskriterien für die verschiedenen Einzahler der Abgabe zur Unterstützung des deutschen Kinofilms bei der Filmförderungsanstalt (FFA) Rechnung tragen. Mit dieser kleinen Novelle des FFG soll der Streit mit den Kinobetreibern beigelegt, die gegenwärtig ihre Beiträge nur unter Vorbehalt einzahlen und damit die Finanzierung der FFA-Fördermittel langfristig gesichert werden.

Nach dem Scheitern eines Kompromisses Ende vergangenen Jahres hatte die Produzentenallianz auf die Gefahren für die deutsche Spielfilmproduktion hingewiesen. Obwohl der deutsche Film 2009 seinen bisher größten Marktanteil erzielt hätte, sei die Fortsetzung dieser Erfolgsgeschichte jedoch durch das Scheitern der langjährigen Bemühungen um einen Kompromiss mit den Kinotheatern, der eine flächendeckende digitale Versorgung der Kinos und eine gesicherte Finanzierung der FFA ermöglicht hätte, erheblich gefährdet. Gleichzeitig haben die Kinoproduzenten alle konstruktiv agierenden Marktteilnehmer aufgefordert, die Neuausrichtung des Kinofilms und des Kinomarktes im digitalen Zeitalter gemeinsam zeitnah in Angriff zu nehmen.

promedia: Herr Schwarz, der deutsche Film hat 2009 einen Besucherrekord erzielt. Worauf führen Sie dieses sehr gute Ergebnis zurück?
Schwarz:
Die deutschen Produzenten haben im letzten Jahr und schon in den Jahren davor zunehmend in einer Breite und Qualität produziert, die für eine große Zahl von Besuchern und für verschiedene Besucherschichten von Interesse sind. Es ist ihnen zudem immer wieder gelungen, auch Filme herzustellen, die dem internationalen Standard entsprechen und hier auch Bestand haben.

promedia: Sie haben Anfang des Jahres auf mögliche erhebliche Probleme verwiesen, die auf die deutschen Produzenten zukommen könnten. Haben Sie am Anfang des Jahres zu schwarz gemalt?
Schwarz:
Nein, leider können wir noch keine Entwarnung geben. Die Filme, die im letzten Jahr ins Kino gekommen sind und für diesen Erfolg stehen, sind im Jahr 2008 realisiert und im Jahr 2007 finanziert worden, also zu einer Zeit, in der die Probleme, die sich im letzten Jahr ergeben haben, noch nicht absehbar waren. Das letzte Jahr war zum einen durch die Folgen der Finanzkrise und zum anderen durch die Wirren um die Finanzierung der FFA geprägt. Das hat zu Produktionsverschiebungen und Erschwernissen bei der Finanzierung einzelner Produktionen geführt, so dass leider noch keineswegs ausgeschlossen ist, dass die zu Beginn des Jahres 2009 angekündigten Probleme sich auch beim Kinoerfolg der Kinofilme im Jahr 2010 und 2011 bewahrheiten werden.

promedia: Wo sehen Sie gegenwärtig die größten wirtschaftlichen Probleme für die Produzenten?
Schwarz:
Das eine ist die Sicherheit der Finanzierung der öffentlichen Förderung sowohl durch die FFA als auch durch die Länderförderer. Hier ist in der Tat die Finanzierung durch die FFA noch immer nicht gesichert, selbst wenn sich eine gewisse Hoffnung weiterhin hält, dass es zu einem Kompromiss mit den Kinounternehmen kommt, der zu einer Rücknahme zumindest eines Großteils der Klagen und einer wieder vorbehaltslosen Zahlung der Kinos führen kann. Zudem soll das FFG-Reparaturgesetz, die sogenannte „kleine Novelle“, auf den Weg gebracht werden, die weitere Rechtssicherheit bringt. Aber solange die Verfahren nicht insgesamt beendet werden können, steht immer noch eine gewisse Unsicherheit im Raum, dass das FFG vom Bundesverfassungsgericht kritisch beurteilt werden könnte. Das ist die eine Seite und die andere ist die Finanzierung bei den Banken. Nur noch sehr wenige Banken sind bereit, sich im Filmfinanzierungsgeschäft zu betätigen. Das hat es für den ein oder anderen Produzenten schon im letzten Jahr sehr schwierig gemacht, seine Finanzierung zu schließen.

promedia: Sie sprachen die kleine Novelle des Filmfördergesetzes an. Welche Erwartungen haben Sie insgesamt an sie?
Schwarz:
Wir benötigen vor allem eine Verlässlichkeit der Erhebungsgrundlage. Mit der kleinen Novelle soll erreicht werden, dass die Sender ebenfalls im Gesetz einen Abgabemaßstab vorfinden, auf Grund dessen die gesetzlichen Zahlungsverpflichtungen der Sender berechnet werden können. Der Entwurf liegt vor, aber die Berechnungsmodelle für die Anwendung dieser neuen Formen kennen wir nicht. Endgültig wird man deshalb erst urteilen können, wenn die Zahlen vorliegen. Die zweite Erwartung richtet sich deshalb an die Sender, dass sie ungeachtet dessen, was bei der Kalkulation herauskommt, bei ihren vertraglich vereinbarten Zahlungen bleiben. Das heißt, dass sowohl die finanziellen Beiträge zur FFA wie auch die Medialeistungen in vereinbarter Höhe auch in Zukunft erbracht werden. Und dann geht es drittens um die große Novelle. Da ist es aber noch zu früh, um schon über Details zu sprechen. Hier wird von verschiedenen Beitragszahlern mit großer Vehemenz ein vorteilsgerechter Abgabemaßstab als Thema genannt. Es wird aber möglicherweise auch noch einmal über die einzelnen Förderarten und die Verteilung unter den einzelnen Förderungen zu sprechen sein und ich denke, das wird noch eine intensive Diskussion werden.

promedia: Vor allem bei den neuen Nutzern hat sich in den letzten Monaten, seitdem die letzte Novelle auf den Weg gebracht wurde, sehr viel geändert, wenn ich daran denke, dass man inzwischen selbst bei bild.de Spielfilme herunterladen kann. Ist nicht gerade in diesem Bereich – der auch damals sehr umstritten war und wo man eine sehr vorsichtige Kompromisslösung gefunden hat, um überhaupt die neuen Nutzer einzubeziehen – vor allen Dingen auch im Interesse der deutschen Filmproduzenten eine Änderung notwendig?
Schwarz:
Ja, natürlich ist die Veränderung der digitalen Auswertungsformen ein wichtiger Aspekt. Wir können heute schon feststellen, dass die Verschiebung von den DVD-Nutzungen zu Video on Demand, wenn er auch nicht schon in einem wirtschaftlich relevanten Umfang erfolgt ist, dann jedenfalls als klares Geschäftsmodell der nächsten ein bis drei Jahre vor der Tür steht. Hier wird es darum gehen, neue Abgabemaßstäbe zu finden, die Sorge dafür tragen, dass die Verschiebungen, die hier in der nächsten Zukunft stattfinden werden, auch angemessen bei der Abgabepflicht an die FFA abgebildet werden.

promedia: Im Zusammenhang mit der Debatte um das FFG spielt die Digitalisierung der Kinos eine wichtige Rolle. Bisher sollte diese Digitalisierung unabhängig von der Kinogröße gefördert werden. Sollte man von diesem Grundsatz abrücken und nur noch kleinere Kinos fördern, auch unter bestimmten regionalen und kulturellen Gesichtspunkten?
Schwarz:
Die flächendeckende Digitalisierung war ein interessanter Gedanke, der durchaus auch die Unterstützung der Verleiher und Produzenten gefunden hat. Es liegt im Interesse der gesamten Branche, eine rasche Umstellung in Kinos jeder Art hinzubekommen. Deshalb haben wir die Hoffnung immer noch nicht ganz aufgegeben, dass es zu einer umfassenden Lösung kommt, bei der die Verleiher und damit mittelbar auch die Produzenten weiterhin dazu beitragen würden, dass alle Kinos, die digital umstellen oder vermehrt auch schon digital umgestellt haben, in den Genuss einer gewissen Unterstützung durch die Branche, aber auch die öffentliche Hand kommen können.

Je weiter die Digitalisierung der größeren, profitableren Kinos allerdings faktisch schon fortgeschritten ist, desto schwieriger wird es, zu einem solchen umfassenden Kompromiss zu kommen. Dann muss auch die Alternative bedacht werden, wie wir durch Einsatz öffentlicher Fördermittel bei den kleineren, kulturell wertvollen Kinos dafür Sorge tragen können, dass diese nicht zurückbleiben und dass die Kinolandschaft in ihrer Vielfalt erhalten bleibt.

promedia: Sie sagten, die Digitalisierung findet nach wie vor die Unterstützung der Produzenten. Wie kann diese Unterstützung aussehen?
Schwarz:
Wir haben nicht nur verbal, sondern auch mit einer Bejahung der wirtschaftlichen Folgen für die Produzenten von Anfang an das Modell der „Virtual Print Fees“ mit unterstützt. Danach würden Kinos, die digitale Kopien spielen, durch die Bezahlung dieser VPF gefördert werden. Das sind Kosten, die beim Verleiher nach der Umstellung auf die Digitalisierung nicht mehr tatsächlich anfallen, die dennoch in den Abrechnungen der Verleiher gegenüber den Produzenten auftauchen würden. Insofern tragen die Produzenten dieses Modell auch wirtschaftlich mit.

promedia: Wo liegen für die Produzenten die Vorteile der Digitalisierung? Bisher geht man davon aus, dass vor allen Dingen die Verleiher und die Kinos davon wirtschaftlich profitieren…
Schwarz:
Wenn die Verleiher davon profitieren und es nach einer Umstellungsphase keine tatsächlichen Kosten für die analogen Kopien mehr gäbe, aber auch keine Umstellungskosten durch die Berechnung von Virtual Print Fees, dann haben auch die Produzenten etwas davon, denn heute liegen die Kosten einer analogen Kopie bei über 1000 Euro. Wenn es künftig 150 Euro pro digitale Aussendung kostet, dann werden auch in den Abrechnungen der Verleiher gegenüber den Produzenten nur noch diese geringeren Beträge stehen. Damit entstehen auch Gestaltungsspielräume bei dem dann ebenfalls neu zu diskutierenden Geschäftsmodell zwischen Produzenten und Verleihern.

promedia: Auf die Produzenten kommen durch die digitale Produktion erhebliche Kosten zu. Wie sind diese auch angesichts der von Ihnen eingangs genannten Probleme zu bewältigen?

Schwarz: Eine zunehmende Anzahl von Filmen wird heute schon digital aufgenommen und die gesamte Postproduktion ist in weiten Teilen bereits digital. Das heißt, wir müssen uns bereits heute mit den Anforderungen der digitalen Kinoproduktion auseinandersetzen. Dieser Trend wird sich sicher beschleunigen, da die digitale Produktion und Postproduktion, aber auch die anschließende Verwertung auf digitalen Trägern kostengünstiger sind als die analoge Arbeitsweise. Das heißt aber nicht, dass digitale Großproduktionen, die etwa die Möglichkeiten der 3D-Technik nutzen, nicht einen zusätzlichen Kostenaufwand mit sich bringen. Es ist deshalb eine Aufgabe der deutschen Produzenten, aber auch der deutschen Politik und der Förderpolitik, dass Deutschland auch in dieser Form der Postproduktion international mit an der Spitze bleibt und dass hier intelligente Modelle gefunden werden – möglicherweise auch unter Nutzung von Mitteln für den Bereich Research and Development – um nicht den Anschluss an die internationale Spitze verlieren.

promedia: Die Kinoketten haben ihre Klage vor dem Bundesverfassungsgericht nicht zurückgezogen. Wie sehen Sie als Jurist die Chancen, dass die Kinoketten dort Erfolg mit ihrer Klage haben?
Schwarz:
Zunächst ist die Ausgangssituation die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts. Die Richter in Leipzig kennen ihrerseits ebenfalls die verfassungsrechtlichen Vorgaben gut. Sie sind zu dem Ergebnis gekommen, dass alle sonstigen Einwände gegen das FFG nicht durchgreifen und haben nur beim Abgabemaßstab und der gesetzlichen Festlegung des Abgabemaßstabes bei den Sendern Bedenken geäußert. Insofern kann man die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts durchaus als Bestätigung der Gesetzeszuständigkeit des Bundes und der Art der Ausführung der Regelungen sehen. Das Bundesverfassungsgericht wird aber diese Frage erneut entscheiden. Seit 30 Jahren wird diese Diskussion geführt und das wäre nach der kleinen Novelle der einzige verbleibende relevante Angriffspunkt gegen die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes. Wir sind jedoch zuversichtlich, und ich teile diese Zuversicht als Jurist, dass es gelingen wird, hier die Gesetzgebungskompetenz des Bundes für dieses Gesetz zu etablieren.

promedia: Wenn es zu der von Ihnen angenommen Entscheidung kommt, ist damit das FFG dann für alle Zeiten abgesichert?

Schwarz: Ich bin zuversichtlich, dass wir hier Rechtssicherheit erhalten, wenn diese Frage der Gesetzeszuständigkeit des Bundes ein für alle Mal geklärt ist. Natürlich bedarf es auch eines Abgabemaßstabes für alle Einzahlergruppen, der den Anforderungen des Artikel 3 GG, also des Willkürverbotes, Rechnung trägt. Wir sind überzeugt, dass das heute im FFG schon der Fall ist. Sollte es hier noch Nachbesserungsbedarf geben, dann wird im Rahmen der großen Novelle dazu Gelegenheit sein. Vor diesem Hintergrund bin ich sehr zuversichtlich, dass dann an der gerichtlichen Front Ruhe eingetreten sein wird und man hier tatsächlich in Form eines Gesetzes der Branche für die Branche zu vernünftigen und dauerhaften Regelungen kommen kann.

promedia: Angenommen der Kompromiss, an dem gegenwärtig gearbeitet wird, kommt doch nicht zustande und im Gegensatz zu 2009 verfügt die FFA auch nicht mehr über entsprechende Reserven, um die Nicht-Zahlung der Kinoketten ausgleichen zu können. Welche wirtschaftlichen Konsequenzen hätte das für die deutsche Film- bzw. Kinoproduktion?
Schwarz:
Ich habe die Befürchtung, dass, selbst wenn wir davon ausgehen, dass in einem solchen Szenario die Sender weiterhin zu ihrer Bereitschaft stehen, die vertraglich vereinbarten Zahlungen auch im Jahr 2010 fortzusetzen, es zu Einschnitten bei der Projektfilmförderung kommen würde. Die Referenzfilmförderung ist schon im neuen Gesetz selbst reduziert worden und zudem ist der deutsche Film da etwas das Opfer seines eigenen Erfolges. Die Referenzpunkte des einzelnen Filmes werden geringer, weil die Referenzgelder auf eine größere Zahl von deutschen Produktionen verteilt werden müssen. Darüber wollen wir nicht klagen. Das ist die Konsequenz des Erfolges. Aber der Anteil, der für die einzelnen Produktionen aus den Referenzmitteln bezahlt und getragen werden kann, wird dadurch geringer.

promedia: Sie haben kürzlich ein klares Bekenntnis zur Fortführung des DFFF gefordert, obwohl Bernd Neumann mehrfach angekündigt hat, dass der DFFF erneut um drei Jahre verlängert werden soll. Reicht Ihnen das noch nicht aus?
Schwarz:
Wir haben von Herrn Staatsminister Neumann sein klares Bekenntnis vernommen. Er hat es in der Tat im letzten Jahr wiederholt geäußert und wir haben keinen Zweifel daran. Wir haben auch den Koalitionsvertrag so gelesen, dass der DFFF fortgesetzt werden soll. Bis das Budget der Jahre 2010 und fortfolgende tatsächlich steht und bis sich die Politik überlegt hat, ob sie vielleicht auch in Einzelbereichen der Kultur den Rotstift ansetzen muss, sind wir nur besorgt, dass diese klaren politischen Willensäußerungen möglicherweise nicht im Haushalt umgesetzt werden. Deshalb würden wir uns wünschen, dass nicht nur die Politik und das Staatsministerium, sondern auch die Abgeordneten, die über den Haushalt zu entscheiden haben, den DFFF mindestens in der Höhe, die in den letzten Jahren zur Verfügung stand, auch fortschreiben.

promedia: Der Koalitionsvertrag sieht vor, die Kreditanstalt für Wiederaufbau über entsprechende Fördermöglichkeiten und Kredite stärker in die Filmförderung einzubeziehen. Könnte das unter Umständen den DFFF ersetzen?
Schwarz:
Wir sind sehr froh, dass diese Absichtserklärung Eingang in den Koalitionsvertrag gefunden hat. Ich habe bereits die Schwierigkeiten geschildert, die sich für eine Reihe von Produzenten bei der Gap-Finanzierung bei den Privatbanken ergeben. Hier macht uns zum Beispiel Frankreich mit verschiedenen Instrumenten der staatlichen Absicherung vor, wie die Finanzierung über Banken zusätzlich erleichtert werden kann. Das wird aber nie das bewirken können, was der DFFF bewirkt, nämlich dass hier ein Eigenkapitalersatz in Form eines Zuschusses der staatlichen Förderung zur Verfügung gestellt wird. Deshalb wird es neben dem DFFF von Interesse sein, über KfW-Finanzierungsinstrumente nachzudenken – aber sie können den DFFF nicht ersetzen.

Aus: Promedia Nr. 2/2010, S. 16–18 – Wiedergabe mit freundlicher Genehmigung des promedia-Verlags.

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