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Presseschau

Reaktionen auf das Bundesverfassungsgerichtsurteil in der Presse – Ein Überblick

20. Juli 2018
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Jede andere Lösung hätte den Streit um das öffentlich-rechtliche System ohne Not aufs Neue entfacht, kommentiert Wolfgang Janisch in der Süddeutschen Zeitung vom 20.7., und er begrüßt die Entscheidung als „gesellschaftspolitisch richtig“. Janisch im Artikel: „Bemerkenswert ist dabei, dass der Erste Senat auch dieses eigentlich eher finanztechnische Verfahren dazu genutzt hat, das hohe Lied auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu singen.“ Die Richter haben eine pragmatische Entscheidung getroffen – gut so
(frei zugänglich)

„Die Sender haben das Spiel gedreht. Sie haben in fast allen Punkten gewonnen – und sogar höher, als man ahnen konnte.“
So der Kommentar von Wolfgang Janisch in der Süddeutschen Zeitung (19.7.2018, Medienteil). Am Ende des langen Rechtsstreits über den Rundfunkbeitrag bestätigt das Verfassungsgericht nicht nur fast alle beanstandeten Regeln. Es lobt die Sender sogar: als Orientierungshilfe in Zeiten von Fake News. Zu der Entscheidung, warum der Beitrag keine Steuer ist kommentiert er: „Warum der Beitrag trotzdem ein Beitrag ist – also ein Entgelt, dem ein individueller Vorteil gegenübersteht -, erläutern die Richter mit einem Argument, das vielleicht nur Juristen verstehen. Der Vorteil liege bereits in der Möglichkeit, das öffentlich-rechtliche Angebot zu nutzen – eine Möglichkeit, die nun mal für alle existiere, weshalb auch alle zahlen müssten, auch wenn sie ARD und ZDF meiden wie die Pest. Das klingt originell, ist aber nicht völlig neu; Auch Erschließungsbeiträge zahlt man selbst dann, wenn man nicht baut.“

Es sei eine „Hymne auf die öffentlich-rechtlichen Rundfunksender als Hort der Vielfalt und als Orientierungshilfe im digitalen Umbruch“ des Gerichts, und damit, so Janisch die „aus dem gedrehten Spiel einen hohen, nicht nur einen knappen Sieg macht.“ Versprechen für die Zukunft 

(nicht frei zugänglich vom 19.7.)

(Ab hier alle frei zugänglich:)
Spannungsfeld bleibt
Das Verfassungsgericht habe zwar bestätigt, dass der Rundfunkbeitrag verfassungsgemäß sei, aber die Diskussion darüber werde bleiben, denn ein Teil der Deutschen möchte den Beitrag abschaffen, kommentiert Oliver Kaever auf Spiegel Online, und weiter: „Die Diskussionen vor allem über die finanzielle Ausstattung der Sender dürften mit dem Karlsruher Urteil nicht aufhören. Im Gegenteil.“ Warum die Debatte über Rundfunkbeiträge weitergeht

Realitätsferner geht es nicht, meint Michael Hanfeld in der Frankfurter Allgemeine Zeitung: Bundesverfassungsgericht zum Rundfunkbeitrag

DWDL: Eine Zusammenstellung der Reaktionen aus Politik und seitens der Sender von Uwe Mantel: Rundfunkbeitrags-Urteil: So reagieren Politik und Sender

Frankfurter Rundschau: ZDF-Intendant Thomas Bellut über die Bedeutung der Öffentlich-Rechtlichen und die Bereitschaft zur Selbstkritik in einem Artikel von Pitt von Bebenburg „Stürmisches Wetter sind wir gewohnt“

Es wurden nicht alle Aspekte behandelt
Das Bundesverfassungsgericht hat den Rundfunkbeitrag für verfassungsmäßig erklärt. Allerdings: Nicht alle Aspekte wurden behandelt. Dazu schreibt Kai-Hinrich Renner im Hamburger Abendblatt, dass „ein paar Aspekte des Rundfunkbeitrags, die bei der Verhandlung vor dem Verfassungsgericht keine Rolle spielten, weil sie von keinem Kläger aufgegriffen wurden.“ Und er stellt die Frage „ob das Programm, das mit den Mitteln des Rundfunkbeitrags produziert wird, sich nicht ausschließlich an die Beitragszahler richten sollte. Aber obwohl jeder Bürger den öffentlich-rechtlichen Rundfunk finanziert, produzieren ARD und ZDF nach wie vor sogenannte Werberahmenprogramme“. Zum Artikel: Rundfunkbeitrag: Viele Fragen sind nach Urteil noch offen

Hoffnung auf Genehmigung eines zusätzlichen Finanzbedarfs / Wie haben die Vertreter der Öffentlich-Rechtlichen reagiert?
Dazu findet sich eine kurze Zusammenfassung von Kai-Hinrich Renner und Diana Zinkler im Hamburger Abendblatt. Die Autoren folgern aus den Äußerungen der Intendanten: „Folglich können der WDR, aber auch alle anderen öffentlich-rechtlichen Anstalten, darauf hoffen, dass die Finanzkontrollkommission KEF die Einnahmeausfälle aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts als zusätzlichen Bedarf anerkennt. Mit anderen Worten: Das, was den Sendern durch den Wegfall der Beitragspflicht von Zweitwohnungen an Einnahmen entgeht, können sie sich vermutlich bei den übrigen Beitragszahlern zurückholen.“ Urteil zum Rundfunkbeitrag – was sich jetzt ändert

Einordnung der Entscheidung aus medienrechtlicher Perspektive:
Rundfunkbeitrag, Rechtsprechungsstabilität und neue Herausforderungen für die Vielfaltssicherung – Erste Anmerkungen zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli 2018 aus medienrechtlicher Sicht von von Dr. Jörg Ukrow, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied vom Institut für Europäisches Medienrecht (EMR) Link

Die Direktorin des Grimme-Instituts, Frauke Gerlach, sieht ARD, ZDF und das Deutschlandradio in der Pflicht, mehr für die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu tun. Die Zuschauer könnten mehr in Entscheidungsprozesse einbezogen werden, sagte Gerlach im Deutschlandfunk im Gespräch mit Sebastian Wellendorf
Grimme-Chefin zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk "Für Vertrauen muss immer wieder gekämpft werden"

Der Tagesspiegel: Ein Kommentar von Kurt Sagatz empfiehlt den Senderintendanten „nicht zu ausgelassen zu feiern. Es hält zwar trotz der Korrektur an den Grundsätzen der Finanzierung fest, das heißt im Umkehrschluss aber nicht, dass die Sender daraus weitere Forderungen ableiten können. Die Rundfunkkommission der Länder hat den Sendern bereits mitgeteilt, dass die von ARD, ZDF und Deutschlandradio vorgeschlagenen Sparanstrengungen nicht ausreichen. Diesen Druck muss die Politik aufrechterhalten.“ Das Urteil zum Rundfunkbeitrag ist kein Grund zum Feiern

(FETT-Hervorhebungen in Zitaten etc. erfolgten durch die Produzentenallianz)


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