Im gestern von den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder beschlossenen Plan für eine Änderung des Rundfunkstaatsvertrags sei u.a. eine Ausweitung der Mediatheken von ARD und ZDF vorgesehen, berichtet Blickpunkt:Film. Die öffentlich-rechtlichen Sender sollten dort künftig nicht nur selbst produzierte oder in Auftrag gegebene Serien, Filme und Dokumentationen zur Verfügung stellen, sondern auch Lizenzware. Allerdings gelte dies nur für europäische Produktionen; Produktionen aus den USA seien ausdrücklich ausgeschlossen worden. Nach den aktuellen Planungen solle die sogenannte Sieben-Tage-Regelung aus dem Rundfunkstaatsvertrag gestrichen werden. In Abstimmung mit ihren Gremien sollten die Sender künftig selbst entscheiden können, wie lange Audio- und Videobeiträge in den Mediatheken verfügbar sind. Berücksichtigt werden solle dabei, dass man damit insbesondere den Privatsendern keine „allzu starke Konkurrenz“ mache: Ausweitung der öffentlich-rechtlichen Mediatheken beschlossen
Weil die „Sieben-Tage-Regel“ abgeschafft wird, würden die Interessen der Filmwirtschaft, der Produzenten, Fernsehkreativen und Dokumentarfilmer durch den neuen „Telemedienauftrag“ der Öffentlich-Rechtlichen „in Bausch und Bogen einkassiert“, schreibt Michael Hanfeld in der Frankfurter Allgemeinen. De facto sei die Regelung schon seit langem durchlöchert. Jetzt aber schwämmen den Filmemachern, die mit ihren Werken ebenfalls selbst Geld verdienen müssen, die Felle vollkommen weg. Ihnen bleibe, wenn sie ihre Stücke bei ARD oder ZDF abgeliefert haben, keine Möglichkeit mehr, diese andernorts und auf andere Weise, sei es auf Datenträgern oder im Streaming, zu verwerten: Presse zufrieden, Filmemacher fassungslos (frei zugänglich)
Reaktionen auf die Telemedien-Reform hat DWDL.de eingesammelt: „Wir sind fassungslos“ (frei zugänglich)