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Presseschau

Richtlinie für audiovisuelle Medien (AVMD) / Neue Quote die Anbieter von Videostreaming-Dienste / Flexibilisierte Werbevorgaben

26. Mai 2017
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Die Europäische Kommission hatte in 2016 eine Quote von 20 % vorgeschlagen. Nun seien, so Hendrik Kafsack in der FAZ, das EU-Parlament und der Ministerrat, das Gremium der Mitgliedstaaten, noch einmal darüber hinausgegangen und hätten 30 % Quote für Internet-Streamingdienste vorgeschlagen, also 30 % müssten künftig aus europäischen Produktionen kommen. Dagegen gewesen seine die Länder Großbritannien, Niederlanden, Dänemark, Finnland und Luxemburg. Man rechnet schon im Herbst diesen Jahres mit einer Beschlussfassung. Die Neufassung der „Richtlinie für audiovisuelle Medien“ werde fällig, weil das bisherige Rahmengesetz aus den achtziger Jahren auf das klassische Fernsehen zugeschnitten gewesen sei. Für dieses galt bisher eine Quote für Produktionen aus der EU von 50 Prozent, die auch beibehalten werden wird. Auch die Vorgaben für Werbung sollen flexibilisiert werden. Hohe EU-Quote für Netflix und Co.

Petra Kammerevert (SPD), Vorsitzende des Ausschusses für Kultur und Medien des Europäischen Parlaments auf medienpolitik.net: Nach 1.322 Änderungsanträgen und einem Jahr harter Verhandlungen habe sich das Europäische Parlament am 18. Mai auf einen ersten Standpunkt zur Überarbeitung der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie) festgelegt. Dieser Legislativbericht des Kulturausschusses1 werde die Grundlage weiterer Verhandlungen mit Rat und Kommission im sogenannten Trilog bilden. Hier die Vorschläge im Überblick.
Medienpolitik: Auch Social Media Angebote werden jetzt geregelt

(Der Beitrag wurde in der promedia-Ausgabe 06/17 erstveröffentlicht)
(frei zugänglich)

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