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Presseschau

Rundfunkgebühr vor dem Bundesverfassungsgericht: Der Wohnungsbeitrag könne zu Ungleichheit führen / Akzeptanzproblem wird sichtbar

17. Mai 2018
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An der Finanzierung hänge auch die Unabhängigkeit des Rundfunks, so ARD-Vorsitzender und BR-Intendant Ulrich Wilhelm vor dem Bundesverfassungsgericht. Trotzdem sei „das Loblied auf die eigenen Sender im Sitzungssaal irgendwie ins Leere“ gegangen, schreibt Wolfgang Janisch in der Süddeutschen Zeitung. Janisch kommentiert: „Thema verfehlt, würde man in der Schule sagen. Denn Gegenstand der Anhörung war gerade nicht die Heilkraft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für eine auseinanderdriftende Gesellschaft, auch nicht die Frage nach seiner Aufgabe in Zeiten des Internets.“ Bei dem juristischen Streit um die Rundfunkgebühr ginge es „um etwas anderes: um Gerechtigkeit.“ Winands weiter in der Tageszeitung: „Der Erste Senat des Gerichts hat allein über die Frage zu entscheiden, ob das seit 2013 praktizierte Beitragsmodell mit den Grundsätzen der Finanzverfassung vereinbar ist. Ob man also jeden Wohnungsinhaber mit 17,50 Euro zur Kasse bitten darf, anstatt – wie früher – Gebühren für Geräte zu erheben. Das ist beinhartes Abgabenrecht, eine Materie für zahlensichere Spezialisten, die sich sonst mit Abwassergebühr und Hundesteuer herumschlagen.“

Im Laufe der Verhandlung stelle sich heraus: Der wirklich heikle Punkt verbirgt sich hinter dem Stichwort Wohnung“. Einer der Senatsberichtserstatter bringt vor, dass „der Wohnungsbeitrag zu Ungleichbehandlungen führen kann.“ Er schlägt das Pro-Kopf-Modell vor. „Mit einem Melderegisterabgleich könne man doch problemlos alle gemeldeten Personen leicht erfassen.“
Über Gebühr (SZ vom 17.5.2018, Medien)
(Nicht frei zugänglich)

Süddeutsche Zeitung
: „Der Streit mit dem zwangsweise zahlenden Publikum hat sichtbar gemacht, wie viel Erklärungsnot besteht.“

Den öffentlich-rechtlichen Sendern kann dieser Streit somit nur helfen, meint Claudia Tieschky in der Süddeutschen Zeitung zu dem aktuellen Streit um die Rundfunkgebühr.

Tieschky: „Die Öffentlich-Rechtlichen haben ein Akzeptanzproblem, das in der kurzatmigen Aufregung über die jeweils neueste Mutmaßung einer Abgabenerhöhung viel zu stark verkürzt wird.“ Die öffentlich-rechtlichen würden von „der Gunst des Publikums leben“. Sie konstatiert: „Man kann auch sagen: Die Sender müssen sich mit denen auseinandersetzen, die sie nicht mögen.“
Frage ans Publikum (SZ vom 17.5.2018, Meinungsteil)
(nicht frei zugänglich)

Die Welt: Vier von derzeit rund 140 dort aufgelaufenen Beschwerden zum Rundfunkbeitrag würde das Bundesverfassungsgericht bis Donnerstagabend genau unter die Lupe nehmen, schreibt Christian Maier. Aber das Bundesverfassungsgericht nehme diese Beschwerden ernst. Drei Szenarien sind für ihn skizzierbar: Zum einen bleibt alles wie es ist, oder alles muss anders werden, oder aber das dritte Szenario: Es müsse künftig mehr differenziert werden. Festzuhalten sei aber für ihn: „Es geht in Karlsruhe, so viel steht fest, nicht in erster Linie um 17,50 Euro, sondern um die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in der Gesellschaft.“ Drei Szenarien zur Zukunft des Rundfunkbeitrags
(frei zugänglich)

Deutschlandfunk: Bei der Frage, ob der Beitrag eigentlich eine Steuer ist, ließen die Richter eine klare Tendenz erkennen, so Gudula Geuther im Dlf.-Gespräch mit Sebastian Wellendorf. "Ich hatte erst ganz klar den Eindruck, dass die Verfassungsrichter sagen: Nein, das ist keine Steuer. Denn sie haben sehr vehement gesagt: Natürlich gibt es eine Gegenleistung, natürlich ist die Möglichkeit, diesen Rundfunk zum empfangen, eine Gegenleistung, die der Steuer widerspricht." Andere Fragen seien jedoch noch nicht vom Tisch Beitrag oder Steuer?
(frei zugänglich)

Frankfurter Allgemeine Zeitung: Es könnte sein, dass das „Bundesverfassungsgericht eine grundlegende Umstrukturierung des Rundfunkbeitrags verordnen könnte“

Bei der Verhandlung in Karlsruhe stellen die Verfassungsrichter auffallend kritische Fragen. Die momentane Beitragsregelung könnte gekippt werden. Der Rundfunkbeitrag an sich steht aber nicht zur Debatte.
Marcus Jung und Constantin van Lijnden halten in ihrem Artikel fest: „Ein Urteil der Verfassungsrichter zu dem seit jeher umstrittenen Rundfunkbeitrag ist erst in einigen Monaten zu erwarten, aber die nachbohrende Skepsis und ostentative Unbeeindrucktheit, mit der sie den Vertretern der Rundfunkanstalten am Dienstagnachmittag zu Leibe rückten, lassen durchaus als möglich erscheinen, was unter Beobachtern im Vorfeld als beinahe ausgeschlossen galt: Dass das Bundesverfassungsgericht eine grundlegende Umstrukturierung des Rundfunkbeitrags verordnen könnte – wenn auch definitiv nicht seine Abschaffung. Ringen um den Rundfunkbeitrag
(frei zugänglich)

Zeit Online: Der Schweizer Rundfunk habe nach dem Scheitern der NoBillag-Initiative nicht nur „eine solide ökonomische Grundlage, sondern auch einen massiven Legitimationsschub. Den wird das Bundesverfassungsgericht ARD und ZDF nicht geben können. Ganz gleich, wie es urteilt.“ Ein System unter Stress
(frei zugänglich)

Frankfurter Rundschau
: Das Netz greift die in Karlsruhe angelaufenen Verhandlungen zum Rundfunkbeitrag auf. Dazu ein Bericht: Hass- und Hashtag Rundfunkbeitrag
(frei zugänglich)

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