Skip to content
Presseschau

Studie: EU-Urheberrecht – Ausnahmen und Beschränkungen

5. Juli 2017
Topic
Kontakt

Geschäftsstelle Berlin
T 030 20670880
E-Mail

Andrus Ansip, der für den digitalen Binnenmarkt zuständige Vizepräsident der Kommission, habe in 2016 angekündigt „die Bestimmungen des europäischen Urheberrechts an die neue digitale Welt anzupassen“. Er habe dabei auf die vielen Herausforderungen hinsichtlich digitaler Inhalte verwiesen: „Europäische Kreativinhalte sollten nicht unzugänglich sein, müssen aber umfassend geschützt werden, insbesondere, um bessere Vergütungsmöglichkeiten für die europäischen Urheber zu erreichen.“ Die Europäische Kommission hatte daraufhin ihr neues Urheberrechtspaket im September 2016 vorgelegt. Die Vorschläge werden derzeit vom Europäischen Parlament und dem Ministerrat geprüft. Als Orientierungshilfe bei diesem komplexen Verfahren hat die Europäische Audiovisuelle Informationsstelle, einen IRIS Plus-Bericht veröffentlicht: "Ausnahmen und Beschränkungen des Urheberrechts".
Der Bericht steht hier nun kostenlos zum Download zur Verfügung: Link (94 Seiten)

Die Pressemitteilung dazu finden Sie hier: 04/07/2017: Pressemitteilung – Ausnahmen und Beschränkungen des Urheberrechts

(frei zugänglich)

Scroll