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Presseschau

Trennung von Auftrag und Finanzierung in der Kritik

29. November 2021
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Seit 19. November ist der Entwurf zur Reform des Auftrags für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk öffentlich. Bis 14. Januar 2022 ist Zeit für Stellungnahmen und Änderungsvorschläge. Nach den bisherigen Reaktionen ist zu erwarten, dass die Vorgaben für Unterhaltung, eine mögliche Ausweitung von Nicht-EU-Lizenzfilmen in der Mediathek, die absehbare Expansion der Online-Angebote und die damit verbundene Kostensteigerung, zu Einsprüchen führen werden. Nach Auffassung von Claus Grewenig vom VAUNET sollte der Auftrag „auf die Hauptprogramme und Kernzeiten fokussiert werden. Eine Auslagerung des öffentlich-rechtlichen Kernauftrags in den Bereichen Information, Bildung und Kultur auf Randzeiten, Spartenprogramme oder ins Internet konterkariert den Sinn und Zweck des Auftrags und kann eine Beitragsfinanzierung nicht legitimieren.“ Kritik am Entwurf kommt auch von Prof. Dr. Hubertus Gersdorf, Medienrechtler an der Universität Leipzig: „Das Gegengewicht des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bezieht sich in erster Linie auf die Bereiche, in denen private Medien Vielfaltsdefizite ausweisen. Eine smarte Regulierung setzt an diesen Funktionsdefiziten an. Diesem Ziel wird der Entwurf nicht gerecht.“ Bei der Ausklammerung der Finanzierung wurde übersehen, so Gersdorf, dass eine Beauftragung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks die Finanzierungsnotwendigkeit nach sich ziehe. Was beauftragt ist, sei zu finanzieren. Das verlange das Verfassungsrecht.

„Bei der Reform des Auftrags und der Finanzierung muss die private Medienindustrie beachtet werden“ auf medienpolitik.net am 25.11.2021

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