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Presseschau

TV-Ausschnitte sind kostenpflichtig

17. Mai 2018
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    Das Oberlandesgericht Köln hat entschieden, meldet die FAZ, dass Bilder von Fernsehpannen nicht ohne weiteres von anderen Sendern kostenfrei verwertet werden dürfen. RTL hatte dazu geklagt und eine Lizenzgebühr gefordert. Das Oberlandesgericht bestätigte damit eine Entscheidung des Landgerichts Köln vom vergangenen Jahr, dass es sich hierbei nicht um Zitatrecht handele. FAZ: „Die Sequenzen seien nicht im Rahmen einer Parodie ausgestrahlt worden, denn eine Parodie gehe über die Ursprungssequenz hinaus und zeichne sich durch „Humor“ oder „Verspottung“ aus. Hier seien die einzelnen Beiträge aber nur anmoderiert worden, der Witz liege in den Missgeschicken selbst.“ Schnipsellizenz

    (nicht frei zugänglich)

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