Nachdem das Verfahren der europäischen Richtlinie für audiovisuelle Mediendienste (AVMD) auf EU-Ebene abgeschlossen sei, soll dies nun „in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union bis zum 19. September 2020 umgesetzt werden.“ Das Hauptziel „[…] der neuen Richtlinie ist es, vergleichbare Rechtsvorschriften zu schaffen für jegliche audiovisuelle Medien (Fernsehsender, Video-on-Demand- bzw. Streaming-Anbieter und Online-Videoplattformen), ein sogenannte ‚Level Playing Field’. Erfasst werden von der AVMD-Richtlinie nun erstmals auch Video-Sharing-Plattformen, User Generated Content, Videos auf Zeitungsseiten und audiovisuelle Inhalte, die beispielsweise über Social-Media-Plattformen wie Facebook verbreitet werden. Die neuen Regelungen sollen dafür sorgen, dass die EU-Regulierung im Medienbereich an das digitale Zeitalter angepasst wird.“ EU-Richtlinie für audiovisuelle Mediendienste: Umsetzung bis September 2020
(frei zugänglich/ vom 3.1.2019)