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Presseschau

Urteil: Informationsfreiheitsgesetz gilt auch für WDR

26. Juni 2013
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Der WDR sei endgültig mit juristischen Bemühungen gescheitert, keine Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz geben zu müssen, meldet epd Medien. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig habe eine Nichtzulassungsbeschwerde des Senders gegen ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster abgewiesen. Danach müsse der WDR nach dem nordrhein-westfälischen Informationsfreiheitsgesetz und dem WDR-Gesetz Auskünfte erteilen, sofern diese keine Rückschlüsse auf das Redaktionsgeheimnis und den Programmauftrag zulassen: WDR zur Auskunft nach Informationsfreiheitsgesetz verpflichtet

Wer Auskunft über Geschäftsvorgänge bei den öffentlich-rechtlichen Sendern haben will, werde mit dem Verweis auf die Rundfunkfreiheit, das Redaktions- und Geschäftsgeheimnis darauf verwiesen, „man sei keine öffentliche Stelle im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes“, schreibt Michael Hanfeld in der Frankfurter Allgemeinen. So werden auch Fragen nach Produktionsaufträgen oder Moderatorengehältern abgebügelt. Mit dem Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts dürfte das Informationsverweigerungspiel aber für den WDR wie für alle öffentlich-rechtlichen Sender vorbei sein: Der WDR muss reden!

Marvin Oppong, der das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts angestrengt hatte, schreibt in seinem Blog: „Das von mir erstrittene Urteil stellt nun klar, dass jeder Bürger beim WDR einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz stellen kann. Der WDR muss jetzt Auskunft darüber geben, ob der WDR-Rundfunkrat Horst Schröder Aufträge des WDR erhalten hat: WDR verliert endgültig, spielt aber weiter auf Zeit (frei zugänglich)

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