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Presseschau

VdF: FFG-Entscheidung „Pyrrhussieg“ für Kinos

2. März 2009
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    Der Verband der Filmverleiher sehe das FFG in weiten Teilen durch das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) bestätigt, berichtet Blickpunkt:Film. Das FFG sei nach Auffassung des Gerichts ein Wirtschafts- und kein Kulturgesetz, so dass die Bundeszuständigkeit für Kinofilmförderung gegeben sei. Auch die engen Grenzen, die die Verfassung bei der Erhebung von Sonderabgaben fordere, sehe das BVerwG – gerade auch anhand der Schranken, die das Bundesverfassungsgericht bei seiner aktuellen CMA-Entscheidung gesetzt hat, erfüllt: VdF sieht Pyrrhussieg der Kinoseite

    Der Verband der Filmverleiher spreche in seiner Stellungnahme zur Entscheidung in Leipzig von einem Pyrrhussieg, berichte auch Filmecho/Filmwoche. Laut VdF-Stellungnahme habe 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts das FFG „tatsächlich“ in weiten Teilen bestätigt. Einzig die fehlende Bestimmtheit des TV-Aufkommens sei gerügt worden. Bei dieser Sachlage sei aber die zumindest öffentlich von Vertretern des HDF formulierte Intention der Klage – mehr Gerechtigkeit im Sinne einer Reduzierung der Kinoabgabe – gescheitert:. Die Vertreter der Kläger hätten unter anderem argumentiert, die deutschen Kinos brauchen keine deutschen Kinofilme; Filme aus anderen Ländern würden die Lücke schließen. Unterstelle man hingegen, dass die deutsche Kinofilmproduktion auf das FFG angewiesen ist und dass eine erhebliche Reduzierung der deutschen Kinofilmproduktion zu erheblichen Besuchereinbrüchen bei den Kinos führen würde, dann wäre ein Erfolg des HDF in Karlsruhe mit rückläufigen Umsätzen, die die Kinoabgabe weit überschreiten, erkauft: Reaktionen auf FFG-Entscheidung (VdF) (frei zugänglich)

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