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Presseschau

Verfahren zur Überprüfung des allgemeinen Rundfunkbeitrags – Das Bundesverfassungsgericht ist am Zug

24. November 2017
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Dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe würden nun die Stellungnahmen vorliegen, die im Rahmen des Verfahrens zur Überprüfung des allgemeinen Rundfunkbeitrags unter anderem Regierungen, Sendeanstalten und Verbände dem Gericht übermitteln konnten. Am 15. November endete die Frist, bis zu der die Institutionen ihre Stellungnahmen dem obersten deutschen Gericht zusenden konnten. Der Erste Senat des BVerfG prüfe seit einigen Monaten die staatsvertraglichen Regelungen zum Rundfunkbeitrag anhand von vier Verfassungsbeschwerden. Davon wurden drei von Privatpersonen eingereicht. Eine weitere Verfassungsbeschwerde stammt vom Autoverleiher Sixt.
"Ende August hatte das Bundesverfassungsgericht den Deutschen Bundestag, der Bundesregierung, den 16 Landtagen und den 16 Landesregierungen Gelegenheit gegeben, zu den Verfassungsbeschwerden Stellung zu nehmen. Gleiches galt für die ARD und deren neun Landesrundfunkanstalten, das ZDF, das Deutschlandradio, den Beitragsservice, die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF), den Wissenschaftlichen Beirat beim Bundesfinanzministerium und den Bund der Steuerzahler."
Die Frist zur Abgabe der Stellungnahmen war vom Bundesverfassungsgericht bis zum 15. November verlängert worden und sei nun abgelaufen.

Das BVerfG hatte den genannten Institutionen auch einen Fragenkatalog mit insgesamt neun Fragen übermittelt mit dem das Gericht beispielsweise erfahren möchte, wie der Rundfunkbeitrag finanzverfassungsrechtlich einzustufen sei. Weiter im Artikel: "Außerdem interessiert den Senat, warum die Zahlung des Rundfunkbeitrags bei Privatpersonen an die Wohnung gekoppelt wurde. In diesem Zusammenhang wird auch die Frage aufgeworfen, welche Alternativen zum bestehenden Modell vorstellbar wären. Ferner möchte der Erste Senat Antworten auf die Frage erhalten, warum Ein-Personen-Haushalte den vollen Rundfunkbeitrag genauso zu zahlen haben wie Mehr-Personen-Haushalte, die die Beitragszahlung untereinander aufteilen könnten. Eine weitere Frage bezieht sich auf die Vorschrift, dass der Rundfunkbeitrag in voller Höhe auch für Zweitwohnungen zu bezahlen ist." Rundfunkbeitrag: Das Prüfungsverfahren des Bundesverfassungsgerichts

Weitere Presse auf heise.de vom 1.10.2017 dazu: Bundesverfassungsgericht verschickt detaillierten Fragenkatalog zum Rundfunkbeitrag

(alle frei zugänglich)

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