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Presseschau

Verfassungsrechtler Paul Kirchhoffs Gutachten für die ARD: Transparenz ist “kein Verfassungstatbestand”

26. September 2017
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In der Süddeutschen Zeitung (Ausgabe Nr. 222 vom 26.9.2017, S. 27, Medien) äußert sich Paul Kirchhoff zu der Transparenzthematik der Öffentlich-Rechtlichen.
In seinem zweiten jüngst veröffentlichten Gutachten für die ARD nimmt er auf, wie transparent die ARD sein müsse bzw. könne. In seinem ersten Gutachten 2013 hatte er sich für den Rundfunkbeitrag ausgesprochen und im Gegenzug "mehr Transparenz" von den Sendern gefordert. Dazu befragt ihn Claudia Tieschky: Transparenz sei "kein Verfassungstatbestand", vielmehr ein "Sammelbegriff, hinter dem sich unterschiedliche Pflichten verbergen", so Kirchhoff. Einzelvertraglich könne Vertraulichkeit beansprucht werden und es gäbe auch noch die Aufsichtsgremien, die KEF und die Rechnungshöfe, die zusammen mit der Beschwerdestelle Kontrolle ausübten. Die Sportrechte könnten wegen Preisabsprachemöglichkeit und Wettbewerbswidrigkeit nicht veröffentlicht werden.

Gutachten zum Rundfunk: "Das Leben ist ein Spiel zwischen Offenheit und Geheimnis"

(E-Paper / print, nicht frei zugänglich)

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