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Presseschau

„Verstoß gegen das Schleichwerbeverbot“ zieht Verbot von „Pastewka“-Folge nach sich

22. Januar 2019
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„Die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) sieht in der vierten Folge mit dem Titel ‚Das Lied von Hals und Nase‘ einen Verstoß gegen das Schleichwerbeverbot“, wie in Blickpunkt:Film berichtet wird. Die Begründung der BLM laute: „Die gesamte Folge ist – vor allem in Bezug auf die Marke MediaMarkt – von häufigen und intensiven Darstellungen und Erwähnungen geprägt, die nicht programmlich-dramaturgisch begründbar sind“. Amazon Instant Video sei es dementsprechend untersagt, „die Folge auf Prime Video zum Abruf anzubieten“. Schleichwerbung bei “Pastewka”?

(frei zugänglich/ vom 21.1.2019)

Laut eines Berichtes von epd medien habe die BLM „im April vergangenen Jahres mit der Prüfung der achten Staffel der Comedy-Serie begonnen.“ Auf den Verstoß habe „die Vorsitzende der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM), Cornelia Holsten“ aufmerksam gemacht. „Sie hatte die luxemburgische Aufsichtsbehörde ‚Autorité Luxembourgeoise Indépendante de l’Audiovisuel‘ (Alia) offiziell auf den Fall ‚Pastewka‘ aufmerksam gemacht. Formal zuständig für die Medienaufsicht ist in Europa immer der Mitgliedstaat, in dem das betroffene Unternehmen seinen Sitz hat. In Luxemburg sind verschiedene Gesellschaften beheimatet, die hinter den Aktivitäten des US-Internetriesen Amazon in Deutschland stehen.“ Da jedoch „die deutschen Inhalte für Prime Video von der Gesellschaft Amazon Instant Video Germany mit Sitz in München redaktionell verantwortet werden, ist die BLM für die Prüfung zuständig.“

(nicht frei zugänglich / epd medien Nr. 14a vom 21.1.2019)

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