Die ARD sehe durch die Gremienstruktur beim ZDF das „Gebot der Staatsfreiheit“ verletzt und schätze den ZDF-Staatsvertrag als verfassungswidrig ein, meldet Spiegel online. Der Prozessbevollmächtigte der klagenden Länder und Direktor des Hans-Bredow-Instituts, Wolfgang Schulz, gehe davon aus, dass die Entscheidung des Gerichts auch Folgen für die ARD-Gremien haben kann: „Das ZDF ist ein besonders schwerer Fall, aber die Grundsätze, die das Gericht herausarbeiten wird, gelten für die ARD in gleicher Weise“: ARD hält ZDF-Räte für verfassungswidrig (frei zugänglich)
In der Frankfurter Allgemeinen fragt Michael Hanfeld, wieso an der Spitze des ZDF ein Pharma-Lobbyist sitze und wie viel politisches Personal die Gremien des Senders vertrügen: Karlsruhe und Kurt Beck (frei zugänglich)
Wenn am Dienstag vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die Klage gegen den ZDF-Staatsvertrag verhandelt wird, gehe es um nur einen von drei aktuellen Krisenschauplätzen des öffentlich-rechtlichen Mediensystems in Deutschland, schreiben Ulrich Clauß und Niclas Rautenberg bei Welt online. Neben der jetzt in Karlsruhe beklagten Staats- und Politiknähe von Sender-Aufsichtsgremien sei die Finanzierung des gesamten Systems ebenso wie die Programmpolitik der Anstalten wieder einmal in der Diskussion: ARD hält ZDF-Staatsvertrag für verfassungswidrig (frei zugänglich)