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Eine Übergangslösung scheine im Zentrum zu stehen bei den Beratungen der Länder. Volker Nünning schreibt bei der Medienkorrespondenz: „Demnach würde, wie aus Länderkreisen zu erfahren ist, die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ab dem Jahr 2021 noch nach dem bisherigen Procedere ablaufen, das aber nur noch für zwei Jahre gelten würde und damit nicht mehr wie bislang für eine vierjährige Periode. Ab dem Jahr 2023 würde dann der Rundfunkbeitrag regelmäßig über eine Indexierung angehoben werden, und zwar über die jährliche Inflationsrate oder den sogenannten jährlichen BIP-Deflator (BIP = Bruttoinlandsprodukt). Parallel dazu würde der Auftrag der öffentlich-rechtlichen Sender flexibler gestaltet werden.“ Zum ganzen Artikel: Medienkorrespondenz: Zukunft der öffentlich-rechtlichen Sender: Länder beraten Übergangsmodell
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