Liebe Mitglieder,
in der Anlage senden wir Ihnen die heutige Stellungnahme des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS), an ver.di und die Produzentenallianz, zum kürzlich vereinbarten Kurzarbeitstarifvertrag für Filmproduktionen und Filmproduktionsunternehmen (vgl. Update 13-2020 Corona-Infoblatt 11 vom 24.3.2020).
Das zuständige Arbeitsministerium würdigt und unterstützt ausdrücklich das Zustandekommen dieses Tarifvertrages, um Beschäftigung zu sichern. Wichtig ist auch die Feststellung von Staatssekretär Björn Böhning: „Ich möchte die Betriebe der deutschen Film- und Produktionswirtschaft ermuntern, bei Arbeitsausfällen die Erleichterungen beim Kurzarbeitergeld zu nutzen.“
Verdeutlicht wird in dem Brief, dass ein einheitlicher Bewertungsmaßstab zur Kurzarbeitergeld-Regelung für die regionalen Arbeitsagenturen in Deutschland sichergestellt ist. Es wird zudem darauf hingewiesen, dass es vor Ort „unterschiedlich wahrgenommene Entscheidungen“ geben kann, die mit jeweiligen, verschiedenen – also abweichenden – Sachverhalten zusammenhängen können.
Sollten Sie also mit der örtlichen Agentur für Arbeit – wider Erwarten – Schwierigkeiten bei der Anerkennung des Kurzarbeits-Tarifvertrags erfahren, bitten wir darum, uns davon in Kenntnis zu setzen, damit wir entsprechend auf die Entscheidungsträger zugehen können.
Wir hoffen, dass der Tarifvertrag Kurzarbeit, mit dem in kürzester Verhandlungszeit die Sozialpartner tarifpolitisches Neuland „für auf Produktionsdauer Beschäftigte“ beschritten haben, ein handhabbares und flexibles Instrument der Beschäftigungssicherung geschaffen hat.
Mit herzlichen Grüßen
Alexander Thies
Vorsitzender
Dr. Christoph Palmer
Geschäftsführer