Liebe Mitglieder,
die Bundesländer haben sich Mitte April grundsätzlich auf eine vorsichtige Lockerung der Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus verständigt. Ausgehend davon haben die Bundesländer Änderungen an ihren Verordnungen erlassen, die sich im Einzelnen teilweise unterscheiden und je nach Entwicklung der Lage fortlaufend ändern werden. Schrittweise und unter Beachtung von Hygienestandards soll so das öffentliche und wirtschaftliche Leben wieder „hochgefahren“ werden. Für einen Überblick zu den Landesverordnungen dürfen wir auf die hilfreiche Zusammenstellung der Bundesrechtsanwaltskammer hinweisen, die fortlaufend aktualisiert wird:
https://www.brak.de/die-brak/coronavirus/uebersicht-covid19vo-der-laender/
Ob bzw. wann Drehgenehmigungen im öffentlichen Raum wieder erteilt werden, ist neben den allgemeinen Landesverordnungen vor allem von den örtlichen Verfügungen abhängig bzw. wie diese von den zuständigen Behörden ausgelegt werden. So hat z.B. für München das zuständige Kreisverwaltungsreferat heute eine Auslegung dazu veröffentlicht (siehe Anlage), welche Vorhaben derzeit genehmigungsfähig sind. Hilfreiche Anlaufstellen für Auskünfte zum Stand bezüglich Drehgenehmigungen sind auch die jeweiligen Film Commissions, die meist auch Sonderseiten zur aktuellen Lage eingerichtet haben und Kontaktpersonen benannt haben.
Nachstehend sind die Kontaktstellen bei den Film Commissions und der derzeit bekannte Stand für die vier großen Produktionsstandorte aufgeführt:
Berlin: Derzeit keine Erteilung von Drehgenehmigungen. Eine Entscheidung der Senatsverwaltung für Gesundheit zu Regelungen für Dreharbeiten und Maßnahmen auf öffentlichem Straßenland wird in diesen Tagen erwartet.
Siehe auch die Sonderseite der Film Commission: https://www.bbfc.de/WebObjects/Medienboard.woa/wa/CMSshow/1011318
Berlin-Brandenburg Film Commission:
Christiane Krone-Raab
0331 743 8731 oder 0172 8533838
Hamburg: Gemäß der geltenden Verfügung derzeit keine Drehgenehmigungen im öffentlichen Raum „bis auf Weiteres“.
Siehe auch Sonderseite der Film Commission:
https://www.ffhsh.de/de/film_commission/location_guide/genehmigungen.php
Film Commission Hamburg
Alexandra Luetkens
040 398 37 230
Köln: Dreharbeiten auf öffentlichem Straßenland sind bis 03.05.2020 untersagt. Zur Handhabung darüber hinaus, wird Anfang kommender Woche ein Schreiben vom Ordnungsamt erwartet.
Film Commission NRW
Andrea Baaken
0211 930 50 19
München: Das Servicebüro Film des zuständige Kreisverwaltungsreferat hat am 29.04.2020 eine umfangreiche Auslegung veröffentlicht, welche Vorhaben im Rahmen von Filmaufnahmen im Stadtgebiet München genehmigungsfähig sind. Siehe Anlage.
Servicebüro Film München / Kreisverwaltungsreferat
Christian Kotz
089 233 397 16
FFF Bayern / Film Commission:
Anja Metzger
089 544 602 16
Mit herzlichen Grüßen
Dr. Christoph Palmer
Geschäftsführer