Die Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz (LMK), die Aufsichtsbehörde für den privaten Rundfunk in dem Bundesland sieht sich „in ihrer Arbeit durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts […] nachhaltig gestärkt“. In seinem Rundfunkurteil vom 18. Juli 2018 habe das Bundesverfassungsgericht „die Funktion der Landesmedienanstalten betrachtet und erstmals deren Bedeutung für die gesamte duale Medienordnung herausgearbeitet“. Dabei werde „vor allem ihre wichtige Rolle für den Ausgleich der Vielfaltsanforderungen hervorgehoben“, so heißt es in der Stellungnahme des LMK. Insbesondere habe das Gericht für die Landesmedienanstalten die Aufgabenbereiche „Förderung von Offenen Kanälen und nicht-kommerziellem lokalen und regionalen Rundfunk, von Medienkompetenz-Projekten und der technischen Infrastruktur im Rundfunkwesen“ hervorgehoben. Volker Nünning in der Medienkorrespondenz: LMK: BVerfG-Urteil zum Rundfunkbeitrag stärkt auch die Landesmedienanstalten
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