…die „Netflix-Taste“ auf Fernbedienungen nicht, obwohl letztere eine erheblich größere Aufmerksamkeits-Steuerung zugunsten eines einzigen Anbieters bewirkt als eine virtuelle Benutzeroberfläche mit einer Vielzahl von Kacheln.“ Malte Krückels, Staatssekretär für Medien und Bevollmächtigter beim Bund, Thüringer Staatskanzlei. Mehrere Länder – darunter Thüringen – hatten und haben Bedenken gegen verschiedene Regelungsansätze und die dahinter liegenden Vorstellungen von der Regulierungsbedürftigkeit der Online-Welt. Internet ist nicht Rundfunk und ist deshalb nicht analog zu regulieren
(frei zugänglich / Der Beitrag ist eine Vorveröffentlichung aus der promedia-Ausgabe 10/18.)