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Presseschau

Rechtsstreit: Kameramann Jost Vacano kämpft seit 13 Jahren um ein angemessenes Honorar..

14. September 2018
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..schreibt Stefan Mayr in der Süddeutschen Zeitung (Ausgabe vom 14. September 2018, Medienteil). Vor 38 Jahren hatte der Kameramann Jost Vacano die inzwischen weltberühmten Szenen des Filmklassikers "Das Boot" gedreht. „Für die Dreharbeiten, die von 1980 bis 1981 dauerten, bekam er 204 000 Mark, viel Geld für damalige Verhältnisse. Aber etwas wenig, wenn man weiß, dass der Film dann mehr als 40 Millionen Euro einspielte. Vacano fordert deshalb nun ein nachträgliches Zusatzhonorar von den ARD-Sendeanstalten, weil diese ihm zufolge 104 Mal Das Boot ausgestrahlt haben.“ Er berufe sich dabei auf Paragraf 32a des Urheberrechtsgesetzes: „Falls das Honorar in einem "auffälligen Missverhältnis" zu den Erträgen stehe, dann müsse der Nutzer dem Urheber nachträglich eine "angemessene Beteiligung" gewähren.
Die öffentlich-rechtlichen Anstalten würden einen Präzedenzfall befürchten, so Mayr weiter, daher „zogen sie gegen das Urteil des OLG München vor den Bundesgerichtshof – und werden das auch gegen das Stuttgarter Urteil tun. Und seit 2016 wurde Das Boot ARD-weit nicht mehr gezeigt.“ Treffer, versenkt

(Nicht frei zugänglich)

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