„Ich sehe in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes nicht den geringsten Anlass, den Auftrag, wie er in § 11 des Rundfunkstaatsvertrages normiert ist, zu beschneiden. Das ist in jeder Facette – in Unterhaltung, in Information, in Sport und allen Bereichen der Kultur – vom Verfassungsgericht gewürdigt worden.“
Ein Interview mit Rainer Robra, Staatsminister, Chef der Staatskanzlei und Kulturminister des Landes Sachsen-Anhalt „Keine Entpolitisierung der Rundfunkgesetzgebung“ online:
(Frei zugänglich/ Der Beitrag ist eine Vorveröffentlichung aus der promedia-Ausgabe 10/18.)