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Presseschau

12. RÄStV: Unterhaltungsangebote sollen erlaubt werden

18. September 2008
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    Der Entwurf für den 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, den die Chefs der Staatskanzleien den Ministerpräsidenten am 22. und 23. Oktober vorlegen wollen, sehe vor, dass ARD und ZDF künftig auch Unterhaltungssendungen ins Internet stellen dürfen, meldet Heise online unter Berufung auf die Financial Times Deutschland. Danach habe Martin Stadelmaier, Chef der rheinland-pfälzischen Staatskanzlei, gestern gesagt, Unterhaltung solle auf der „gesamten Breite möglich sein“. Auftragsproduktionen, nicht angekaufte Spielfilme, sollen aber nur sieben Tage lang kostenlos abrufbar sein: „Länder geben Online-Angeboten von ARD und ZDF mehr Spielraum“ (frei zugänglich)

    Nach diesen sieben Tagen stehe es den Sendern frei, die Rechte über Tochterfirmen kommerziell im Internet anzubieten und zu marktüblichen Preisen zu verwerten, schreibt Rainer Braun im Kölner Stadtanzeiger: „Länder einigen sich“ (frei zugänglich)

    Seit Ende voriger Woche gebe es einen von den Staatskanzleien erarbeiteten Kompromissvorschlag, von dessen Kompromissfähigkeit nun noch betroffene Gruppen und Lobbyarbeiter überzeugt werden müssen, heißt es in der Süddeutschen Zeitung. Es sei umstritten gewesen, ob Unterhaltung wie eigenproduzierte Serien dem Zuschauer im Netz dauerhaft erhalten bleiben darf: Die Länder wollten das nun zulassen. Brüssel könnte noch mitreden, ebenso wie Produzenten, deren Profit von Internet-Abrufen unklar ist: „Alles Unterhaltung“ (SZ vom 18.9.2008, Seite 15 – Medien)

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