Künftig werde es für Produzenten aus Deutschland und Portugal einfacher sein, gemeinsame Kinoprojekte zu initiieren, berichtet Filmecho/Filmwoche. Durch eine aktuelle Änderungsvereinbarung zum bisherigen bilateralen Film-Koproduktionsabkommen zwischen der Bundesregierung und der Portugiesischen Republik aus dem Jahre 1988 könne die Mindestbeteiligung an gemeinsamen Koproduktionen ab sofort flexibler gestaltet werden: Deutsch-Portugiesische Filmbeziehungen (frei zugänglich)
Zur Pressemitteilung auf den Seiten der Filmförderungsanstalt: Deutsch-Portugiesische Filmbeziehungen sollen enger werden / Neue Vereinbarung sieht geringeren Produzenten-Mindestanteil vor (frei zugänglich)