Ab 1. Juli 2017 könnten Filmschaffende nur auf Einladung vom Akademievorstand Mitglied der Deutschen Filmakademie werden. Die begründeten Vorschläge für die eingeladenen Kandidaten kommen dabei von den Mitgliedern selbst.
Bisher habe jeder Filmschaffende, der drei deutsche Kinofilme als Head of Department nachweisen konnte, eine Mitgliedschaft in der Deutschen Filmakademie beantragen können, so Blickpunkt:Film. Die neue Regelung gelte aber nicht für Filmschaffende, die bereits für den Deutschen Filmpreis nominiert gewesen seien. Die Nominierten könnten antraglsos Mitglied werden. Neue Aufnahmeregularien für Deutsche Filmakademie treten in Kraft
Zur neuen Regelung direkt auf den Seiten der Deutschen Filmakademie
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