Mit der Unterzeichnung des Abkommens steht fest: die Mindestdauer des Kinofensters bleibt unangetastet, insbesondere die SVoD-Auswertung kann jedoch erheblich früher als bislang erfolgen. Während Kinos das Abkommen feiern und sich auch Netflix positiv äußert, kommt von anderer Seite deutliche Kritik. Quelle: Blickpunkt:Film am 25.1.2022