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Presseschau

FFA-Finanzierung: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entscheidet pro UCI

23. Februar 2010
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    Geschäftsstelle Berlin
    T 030 20670880
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    Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gewähre UCI vorläufigen Rechtsschutz gegen die Heranziehung zur Filmabgabe, meldet Blickpunkt:Film. Die Entscheidung sei nach Auskunft eines Gerichtssprechers nicht anfechtbar, sie bedeute „im Klartext“, dass der Eilantrag von UCI vom März 2009 letztlich doch Erfolg habe und die Kinokette ihre Zahlungen an die FFA zu Recht komplett eingestellt habe. Sollte das Bundesverfassungsgericht im Sinne des FFG entscheiden, würden die Ansprüche der FFA auf die nun vorerst nicht geleisteten bzw. künftig zu leistenden Zahlungen wieder „aufleben“.

    Unmittelbare Folgen für den aktuellen FFA-Haushalt habe der Beschluss nicht, so Blickpunkt:Film weiter, für Beunruhigung auf Seiten der FFA und der Produzenten dürfe aber nicht nur die Tatsache sorgen, dass der juristische Erfolg von UCI Nachahmer finden könnte: UCI vorerst von Zahlungspflicht befreit

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