Die 21. Zivilkammer des Münchener Landgerichts habe beschlossen, dass die Urheberin des „Tatort“-Vorspannes, Kristina Böttrich-Merdjanowa, in Zukunft auch namentlich im Abspann der Krimireihe genannt werden muss, berichtet Meedia.de. Zudem sei beschlossen worden, dass der Bayerische Rundfunk Auskunft über den Umfang der Nutzungshandlungen erteilen müsse, auf deren Grundlage dann entschieden würde, in welcher Höhe eine mögliche Rückvergütung ausfallen werde: „Tatort“: Klägerin erzielt nächsten Teilerfolg (frei zugänglich)
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