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Presseschau

Schleichwerbung: Laut einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts besteht Anspruch auf Gegendarstellung

28. Mai 2018
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    Geschäftsstelle Berlin
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    Als der „Spiegel“ über Schleichwerbung bei „Wetten, dass ..?“ berichtete, wollte sich Thomas Gottschalk nicht äußern. Eine Gegendarstellung durfte er nachher aber verlangen, sagt das Bundesverfassungsgericht. Gegendarstellung muss sein

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