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Presseschau

Urheberrecht schützt auch kleinste Teile eines Werks

26. September 2013
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    Geschäftsstelle Berlin
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    Für die „Verwirklichung einer Urheberrechtsverletzung“ sei es ausreichend, „wenn lediglich kleinste Bruchstücke zum Download in einer Tauschbörse angeboten werden“, habe das AG München entschieden, berichtet das Institut für Urheber- und Medienrecht.Der Beklagte habee über seinen Internetanschluss Teile von „Harry Potter“-Hörbüchern in einem P2P-Netzwerk zum Download angeboten. Das Gericht habe ihn zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe der Lizenzgebühr sowie zur Erstattung der Anwaltskosten verurteilt: AG München: Schadensersatz wegen Filesharing von Bruchstücken eines Filmwerks (frei zugänglich)

    Zur Pressemitteilung auf den Seiten des Amtsgerichts München: Harry Potter und der unbefugte Download (Link auf PDF-Dokument; frei zugänglich)

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