Bezugnahmend auf die Meldung gestern, dass YouTube einen TV-Beitrag aus seinem Programm nehmen muss schreibt Christian Meier in der Welt: Dass ein im öffentlich-rechtlichen Fernsehen ausgestrahlter Film wie zum Beispiel „Tatort“-Episoden auch im Nachhinein auf Videoplattformen abrufbar ist, stellt beileibe keinen Einzelfall dar. Wenn der „Tatort“ bei YouTube verschwinden muss
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