Mit einer Überarbeitung der Richtlinie ist der GMPF nun endgültig im Zuständigkeitsbereich der Kulturstaatsministerin angekommen. Damit geht eine wesentliche Änderung einher. Der Fördergegenstand (§ 2 der Richtlinie) wurde dahingehend geändert, dass nur noch Filme gefördert werden, die nicht für eine Erstauswertung im Kino in Betracht kommen.
BlickpunktFilm: German Motion Picture Fund fördert keine Kinofilme mehr (nicht frei zugänglich)
Auf der Website der Bundesregierung:
Die GMPF-Richtlinienänderung in Kürze:
Die komplette Richtlinie der BKM „German Motion Picture Fund“