Das Bundesverfassungsgericht habe entschieden, dass das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung in seiner jetzigen Form gegen das Grundgesetz verstößt, meldet Spiegel online. Jetzt müsse die Bundesregierung nachbessern, die bislang gespeicherten Daten „unverzüglich“ gelöscht werden: Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen Verfassung (frei zugänglich)
Start / Newsportal / Presseschau / BVG: Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen Grundgesetz