Die BILD-Zeitung dürfe ihre Livestream-Angebote „Bild live“, „Die richtigen Fragen“ und „Bild Sport-Talk mit Thorsten Kinhöfer“ nur weiter anbieten, wenn sie dafür eine Sendelizenz bekommt, meldet das Institut für Urheber- und Medienrecht. Das habe die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK) entschieden. Die Angebote seien als Rundfunk einzustufen, weil sie „regelmäßig anhand eines Sendeplans veranstaltet werden und auf zeitgleichen linearen Empfang ausgelegt sind“ – ZAK: „BILD-Livestreams sind zulassungspflichtiger Rundfunk“ (frei zugänglich)
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