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Presseschau

ZAK: YouTube-Videos in Dauerschleife sind „zulassungspflichtiger Rundfunk“

23. März 2017
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Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) der Medienanstalten sei in ihrer Sitzung am 21. März 2017 zu dem Schluss gekommen, dass das Internet-Angebot „PietSmietTV“ als zulassungspflichtiger Rundfunk einzustufen ist, meldet das Institut für Urheber- und Medienrecht. „PietSmietTV“ sei ein Streaming-Kanal, auf dem Zuschauer in Dauerschleife sogenannte Let’s Plays sehen können. Die Kommission drohe damit, „PietSmietTV“ zu untersagen, wenn bis zum 30. April kein Zulassungsantrag bei der zuständigen Landesmedienanstalt gestellt wird. Angesichts der zunehmenden Fälle von rundfunkähnlichen Internet-Streamingangeboten befasse sich die ZAK derzeit verstärkt mit diesem Themenkomplex. „Das Netz ist voll von rundfunkähnlichen Angeboten. Daher sollte es hier zeitnah zu einer Anpassung der Gesetze kommen,“ habe der ZAK-Vorsitzende Siegfried Schneider gesagt: ZAK: Twitch-Kanal „PietSmietTV“ ist zulassungspflichtiges Rundfunkangebot (frei zugänglich)

PietSmiet-Geschäftsführer Peter Smits sagte gegenüber DWDL.de, PietSmietTV spiele einfach seine Youtube-Videos in Dauerschleife ab. Die Entscheidung der ZAK verdeutliche nur, „dass eine Anpassung des Rundfunkstaatsvertrags bitter nötig ist.“ – ZAK beanstandet Let’s-Play-Angebot PietSmietTV (frei zugänglich)

Zur ZAK-Pressemitteilung auf den Seiten der Medienanstalten: ZAK beanstandet Verbreitung des Let’s-Play-Angebots „PietSmietTV“ per Internet-Stream (frei zugänglich)

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