Skip to content
Presseschau

Bundesverfassungsgericht: „schaler Nachgeschmack“, wenn Ferdinand Kirchhof nicht auf das Verfahren um die Rundfunkgebühr verzichtet

24. April 2018
Topic
    Kontakt

    Geschäftsstelle Berlin
    T 030 20670880
    E-Mail

    Am 16. Mai und 17. Mai wird das Bundesverfassungsgericht prüfen, ob die Art und Weise, wie die Rundfunkgebühr erhoben wird, mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Gegen einen der Richter gibt es zwei private Kläger, da er mit dem Kronzeugen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks verwandt ist. Paul Kirchhof, selbst ehemaliger Bundesverfassungsrichter, gilt quasi als Autor der Gebührenreform und ist der Bruder des Richters Ferdinand Kirchhof. Wir berichteten dazu.
    Hans-Peter Siebenhaar schreibt im Handelsblatt dazu: „Die Chancen in Karlsruhe, dass Richter Ferdinand Kirchhof wegen Befangenheit abgelehnt wird, sind nach Meinung von Medienrechtlern gering. Selbst wenn der Vorsitzende des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts am Ende über das Verfahren entscheiden darf, bleibt ein schaler Nachgeschmack. Vielleicht wäre es klug, wenn Ferdinand Kirchhof auf dieses Verfahren verzichtet, damit kein Schatten auf das Bundesverfassungsgericht fällt.“ Auf Karlsruhe können ARD und ZDF zählen

    (frei zugänglich)

    Scroll