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Presseschau

DFA hat Filmpreis-Richtlinien modifiziert

21. Juli 2016
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    Geschäftsstelle Berlin
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    Die Deutsche Filmakademie habe die Richtlinien zum Auswahlverfahren für den Deutschen Filmpreis modifiziert, meldet Blickpunkt:Film. Dies betreffe aufgrund europarechtlicher Vorgaben vor allem die für die Filmeinreichung relevanten Zulassungskriterien. Unter anderem könnten künftig auch Filme europäischer ProduzentInnen und RegisseurInnen zugelassen werden, deren reguläre Kino-Erstaufführung für die Lola-Verleihung 2017 zwischen 1. Dezember 2015 und 1. Juni 2017 in Deutschland stattgefunden haben bzw. stattfinden muss. Die majoritäre finanzielle Beteiligung müsse weiterhin bei einer Firma mit Sitz in Deutschland liegen: Deutscher Filmpreis: Filme europäischer ProduzentInnen und RegisseurInnen zugelassen

    Auf den Seiten der Deutschen Filmakademie: Richtlinien über das Auswahlverfahren für die Nominierungen zum Deutschen Filmpreis und die Zuerkennung des Deutschen Filmpreises in der Fassung vom 20. Juni 2016 (frei zugänglich)

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