Aus „rechtlicher Sicht ist das sogenannte Influencer-Marketing nichts Neues. Es handelt sich vielmehr um die aus der Presse und dem Fernsehen altbekannte Schleichwerbung im neuen Gewand, auch wenn die Akteure jammern: Wer gegen Entgelt den Absatz Dritter fördert, muss dies klar als Werbung kennzeichnen. Ein Gastbeitrag von Frauke Henning-Bodewig in der Süddeutschen Zeitung: Die armen Influencer
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