Dieses Urteil könnte, so Digitalfernsehen.de, eine juristische Kettenreaktion nach sich ziehen: Eine Hostelbetreiberin aus Neu-Ulm hatte vor dem Bundesverwaltungsgericht geklagt. Die KEF sähe nun den Gesetzgeber in der Pflicht und geht von, wenn auch sehr geringfügigen, Anpassungen aus. Laut Einschätzungen der KEF werde sich „in absehbarer Zukunft das Bundesverfassungsgericht mit den Rundfunkgebühren auseinandersetzen“ müssen. Erstmals Klage gegen Rundfunkgebühren erfolgreich
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