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Presseschau

Livestreams von Youtubern – Abwehr gegen Forderung nach Rundfunklizenz – Präzedenzfall?

26. Juni 2017
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    Nach PietSmiet soll mit Gronkh der nächste erfolgreiche deutsche Streamer eine Rundfunklizenz beantragen. Doch der wehrt sich – und erhält Zustimmung aus der Politik. Für die Landesmedienanstalten seien die Voraussetzungen für Rundfunk bei diesen Webvideos erfüllt, da eine regelmäßige Verbreitung, ein Sendeplan und eine gleichzeitige Erreichbarkeit von mehr als 500 Personen erreicht werde. Ein Gegenargument des Youtubers sei, dass er als Privatperson nicht der richtige Adressat zur Beantragung einer Rundfunklizenz für die Landesanstaltspost sei, sondern „wenn überhaupt“ der Server twitch. Denn der Youtuber sei nur der Produzent der Sendung, wie beim klassischen linearen Fernsehen auch.
    Viele Streamer, so die Zeit weiter, seien der Ansicht, dass es keine zeitgemäßen Gesetze für Livestreamer gäbe und das Rundfunkgesetz veraltet sei. Die Landesmedienanstalt selbst „wende nur geltendes Recht an“. Livestreaming: Post von der Anstalt

    NRW-Politik: Die neue Regierung will das Medienrecht modernisieren

    Die FAZ schreibt dazu, dass die neue, aus CDU und FDP gebildete, Landesregierung den jetzigen Rundfunkstaatsvertrag für ein Relikt aus „analoger Zeit“ halte und wolle diesen reformieren. Medienaufsicht und Politik Kommen Youtuber doch ohne Rundfunklizenz aus?

    (frei zugänglich)

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