Skip to content
Presseschau

MFG: Einhaltung sozialer Standards in Richtlinien für die Produktionsförderung aufgenommen

7. Februar 2018
Topic
    Kontakt

    Geschäftsstelle Berlin
    T 030 20670880
    E-Mail

    Als erste regionale Filmförderung in Deutschland habe die Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg (MFG) die Einhaltung sozialer Standards als Kriterium in ihre Richtlinien für die Produktionsförderung aufgenommen, berichtet Blickpunkt:Film. Gemäß der neuen Passage in der Förderrichtlinie müssten Produzenten bei in ihrem Antrag auf Filmförderung erklären, ob sie branchentarifvertragliche oder entsprechende soziale Standards einhalten. Sofern dies nicht der Fall ist, müssten sie eine Begründung abgeben. Im Unterschied zum ähnlichen § 67 XI FFG, der natürlich nur für FFA-geförderte Projekte gelte, erkläre die MFG im Merkblatt ausdrücklich, dass die Vergabejury der MFG Filmvorhaben, deren Realisierung nur unter prekären Bedingungen für die Beschäftigten möglich seien, Förderung künftig aus diesem Grund verweigern kann: MFG führt soziale Nachhaltigkeit als Förderkriterium ein

    Weitere Informationen und das neue „Merkblatt für Produzenten zur Einreichung von Förderanträgen im Bereich Produktionsförderung“ auf den Seiten der MFG-Filmförderung (frei zugänglich)

    Scroll